Die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung setzt die Volljährigkeit voraus. Im Alter von 6-18 Jahren besteht die Möglichkeit Mitglied der Kinder- beziehungsweise Jugendfeuerwehr zu werden.
Die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung setzt die Volljährigkeit voraus. Im Alter von 6-18 Jahren besteht die Möglichkeit Mitglied der Kinder- beziehungsweise Jugendfeuerwehr zu werden.